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   BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 124.89   

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https://dejure.org/1990,11081
BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 124.89 (https://dejure.org/1990,11081)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1990 - 1 WB 124.89 (https://dejure.org/1990,11081)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1990 - 1 WB 124.89 (https://dejure.org/1990,11081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahmeantrag auf Zustimmung zu einer außerdienstlichen Reise in und durch Länder des kommunistischen Machtbereichs - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 124.89
    Das nach der genannten Vorschrift zu fordernde berechtigte Interesse an diesem sogenannten Fortsetzungsfestellungsantrag (vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; Eyermann/Fröhler, VwGO 9. Aufl. § 113 RdNrn. 41, 51) hatte der Antragsteller mit der Gefahr der erneuten, auf den gleichen Gründen beruhenden Ablehnung weiterer Reisen in die DDR zur Pflege einer Partnerschaft der Stadt P. mit einer Stadt in der DDR hinreichend dargetan (vgl. BVerwG Beschluß vom 14. Dezember 1989 - 1 WB 45/89).
  • BVerwG, 14.12.1989 - 1 WB 45.89

    Staatspolitische Bildungsveranstaltung - Sonderurlaub

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1990 - 1 WB 124.89
    Das nach der genannten Vorschrift zu fordernde berechtigte Interesse an diesem sogenannten Fortsetzungsfestellungsantrag (vgl. BVerwGE 53, 134, 137 [BVerwG 04.03.1976 - I WB 54/74] m.w.N.; Eyermann/Fröhler, VwGO 9. Aufl. § 113 RdNrn. 41, 51) hatte der Antragsteller mit der Gefahr der erneuten, auf den gleichen Gründen beruhenden Ablehnung weiterer Reisen in die DDR zur Pflege einer Partnerschaft der Stadt P. mit einer Stadt in der DDR hinreichend dargetan (vgl. BVerwG Beschluß vom 14. Dezember 1989 - 1 WB 45/89).
  • BVerwG, 03.07.1990 - 1 WB 7.90

    Anfechtbarkeit der Ablehnung der Benennung eines Soldaten als Bewerber für den

    Hinsichtlich des Antragstellers ist eine solche an sich für das Vorliegen eines berechtigten Interesses ausreichende Wiederholungsgefahr (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. März 1990 - 1 WB 124/89) nicht mehr gegeben.
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